Der Bundesverband Carsharing hat vom Verkehrsministerium (BMVI) erneut mehr Tempo bei der Umsetzung des vor zwei Jahren in Kraft getretenen Carsharing-Gesetzes gefordert. Das Ministerium habe "wichtige Grundlagen zur Umsetzung des Gesetzes immer noch nicht vorgelegt", teilte der Verband mit. So fehlten etwa Regeln für die Beschilderung von Carsharing-Stellplätzen oder für die amtliche Kennzeichnung der Fahrzeuge.
"Das Carsharing-Gesetz ist ein Instrument zur Förderung der Verkehrswende", teilte Verbands-Geschäftsführer Gunnar Nehrke mit. "Es ist schwer verständlich, dass der Bundesverkehrsminister die Umsetzung seit zwei Jahren verzögert." Das Ministerium wies die Vorwürfe als "nicht nachvollziehbar" zurück. "Das BMVI schafft Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern", so die Behörde.
Viele Kommunen warteten ab, weil entsprechende Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch nicht vorgenommen worden seien, hieß es vom Verband weiter. Vor allem stationsbasierte Carsharing-Angebote dürften aber ohne kommunale Genehmigung ihre Fahrzeuge nicht im öffentlichen Raum bereitstellen. Ein Großteil dieser Fahrzeuge stehe deshalb auf privaten Flächen, wo er "weitgehend unsichtbar" bleibe.
StVO-Novelle noch dieses Jahr
Der Verband räumte indes ein, dass das Ministerium entsprechende Änderungen der StVO noch für dieses Jahr angekündigt habe. In der entsprechenden Novelle heißt es unter anderem: "Eingeführt werden u.a. ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und ein Ausweis zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, den Carsharing-Nutzer hierfür gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen."
Mit dem "Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing" will die Bundesregierung das Modell fördern, mit dem sich mehrere Menschen ein Fahrzeug teilen, um den Verkehr zu entlasten. Ermöglicht werden sollen so etwa kostenfreie Sonderparkplätze für Carsharing-Fahrzeuge. (dpa)