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"Car-Policy": HDI rät zu "Grundgesetz für Dienst- und Firmenwagen"

19.06.2015 16:20 Uhr
Dienstwagen sind für die einen möglichst praktische Hilfsmittel für die tägliche Arbeit.

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Dienstwagen sind für die einen möglichst praktische Hilfsmittel für die tägliche Arbeit. Nicht selten sind sie aber auch begehrte Zusatzleistungen für Fach- und Führungskräfte und auch Statussymbole für ihre Fahrer. Um Größe und Ausstattung des Dienstwagens entstehen in Unternehmen deshalb nicht selten leidenschaftliche Diskussionen. Deshalb rät die HDI Versicherung AG Unternehmen zu einer "Car-Policy" Den aktuellen Ratgeber Fuhrpark können Interessierte unter www.hdi.de/ratgeber-fuhrpark kostenlos herunterladen.

Die Versicherung rät: Um Streit und Unstimmigkeiten rund um das Thema Dienstwagen zu vermeiden, sollten die Eckpunkte im Rahmen einer Car-Policy für das Unternehmen verbindlich festgelegt werden. Bei der Festlegung der Regelungen sind aber auch mögliche Fallstricke zu berücksichtigen. So können die Anforderungen der Dienstwagenberechtigten an ihr Fahrzeug auch in einem Unternehmen sehr unterschiedlich sein. Ein Handwerker benötigt zum Beispiel ein Auto, mit dem sein Werkzeug sicher transportiert werden kann. Ein Außendienstmitarbeiter dagegen braucht häufig einen Wagen, der Fahrkomfort auch auf langen Autobahnstrecken bietet.

"Eine der Kernaufgaben der Car-Policy besteht deshalb darin festzulegen, welcher Personenkreis welchen Wagen erhält und wie die Referenzfahrzeuge aussehen", so HDI. Außerdem werde geregelt, welche Optionen der jeweilige Mitarbeiter bei der Ausstattung hat und ob Dritte, zum Beispiel Familienangehörige, den Dienstwagen nutzen dürfen. (af)

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