Die Bundesregierung hat Regeln für die vereinfachte Zulassung autonom fahrender Autos verabschiedet. Künftig sollen demnach keine singulären technischen Ausnahmegenehmigungen des jeweiligen Bundeslands erforderlich sein. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Vorgesehen ist ein dreistufiges Verfahren. Zunächst muss das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine allgemeine Betriebserlaubnis ausstellen, anschließend kann die Genehmigung für mehrere identische Fahrzeuge in einem festgelegten Betriebsbereich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden. Schließlich erfolgt die eigentliche Straßenzulassung des Kfz mit autonomer Fahrfunktion durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens und Ausfertigung der Fahrzeugpapiere.
Der TÜV-Verband begrüßte die Verordnung. "Deutschland schafft damit das erste nationale Gesetz weltweit für den Einsatz von fahrerlosen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb und örtlich begrenzt auf vorher festgelegten Betriebsbereichen", sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität. Der Verband befürworte, dass die TÜV-Prüfung und das Verfahren für die Erteilung der Betriebserlaubnis nun einheitlich gesetzlich geregelt seien. Mit Blick auf harmonisierte Märkte und Standards müsse das Gesetz eine Blaupause für die weitere Arbeit auf internationaler Ebene werden.