Dass es mal schwierig sein würde, gut 20 Flottenleiter in einen Raum zu bekommen, wäre Anfang des Jahres keine Überlegung wert gewesen. Nun ist alles anders und umso bemerkenswerter war es, dass sich Ende September jene Gruppe unter dem Dach des Arbeitskreis Fuhrparkmanagement Bodensee (AFB) in Konstanz zusammenfand und vom AFB-Vorsitzenden Uwe Seitz begrüßt wurde.
Unter Einhaltung der neuen Hygiene-Regeln zeigte sich während des Vortrags von Rechtsanwalt Georg Nicklas, dass die Themen jenseits von Corona fast immer noch dieselben sind. So wurden "Klassiker" wie Führerscheinkontrolle oder Fahrtenbuch ebenso praxisnah besprochen, wie aktuelle Herausforderungen der E-Mobilität für die eigene Flotte. Nutzungsvereinbarungen spielen hier eine Rolle, wie auch die Frage nach der Inbetriebnahme einer Wallbox im privaten Umfeld sowie beim Arbeitsgeber.
Ein echtes Aufreger-Thema in diesem Sommer/Herbst ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung (siehe Recht, Autoflotte 10/2020), die an einem Formfehler bei den Neuregelungen im Bußgeldkatalog krankte und für Unsicherheit sorgte, welche Bußgelder und Fahrverbote bei einigen Geschwindigkeitsdelikten drohen. Auch der Blick ins Ausland durfte gerade für die Fuhrparkverantwortlichen hier aus der süd-westlichen Grenzregion rund um den Bodensee nicht fehlen. So wurde unter anderem die Frage geklärt, welche Papiere man braucht, wenn man mit dem Dienstwagen ins Ausland fährt. Insgesamt zeigten die lebhaften Diskussionen, dass das reale Treffen, unter Beachtung der aktuellen Regeln, nur schwer zu ersetzen ist. Ende November gibt es beim AFB erneut Gelegenheit dazu, beim hoffentlich nächsten Zusammenkommen. (rs)