In der Sommer- und Urlaubszeit nehmen es viele Autofahrer mit Fragen der Sicherheit nicht ganz genau. Doch manches lässige Verhalten kann böse enden. Etwa das Ablegen der Beine eines Beifahrers auf dem Armaturenbrett. Denn wie der ADAC in einem Crashtest-Versuch nachgewiesen hat, setzt man sich so bereits bei moderatem Tempo einem schweren bis tödlichen Verletzungsrisiko aus.
In dem Crashversuch wurde ein Dummy auf dem Beifahrersitz mit nach hinten geneigter Lehne mit den Beinen auf dem Armaturenbrett positioniert. Bei 64 km/h Aufprallgeschwindigkeit erhöht der Airbag in diesem Aufbau das Verletzungsrisiko. Wie sich beim Aufprall zeigte, drohen für den Beifahrer in dieser Sitzhaltung schwere bis tödliche Verletzungen an Kopf, Wirbelsäule und Beinen. Die entsprechende Empfehlung lautet also: Die Füße stets am Boden lassen.
Mögliche Leistungsverweigerung der Versicherung
Ebenfalls ein typisches Sommerphänomen ist das Tragen von Flip-Flops am Steuer oder gar barfüßiges Fahren. Wie das Ablegen der Beine auf dem Armaturenbrett ist auch dieses Verhalten nicht verboten, doch erst mit richtigem Schuhwerk kann man bei einer Notbremsung spontan maximale Kraft auf das Bremspedal zu bringen. Kommt es zu einem Unfall, droht einem Fahrer mit Flip-Flops zwar kein Bußgeld, doch möglicherweise wertet eine Kfz-Versicherung dies als fahrlässig und verweigert deshalb die Leistung teilweise oder ganz.
Eine weitere Sommer-Unsitte ist sogar illegal: Wer nämlich sein Schlauchboot spontan zum nahegelegenen See fahren will, muss dieses selbst auf einer sehr kurzen Strecke vorschriftsmäßig sichern. Es reicht nicht, es provisorisch auf dem Dach anzubinden oder dort vom Beifahrer festhalten zu lassen. Vor dem Verrutschen oder dem Runterfallen muss Ladung mit Spanngurten am Dachträger oder im Innenraum gesichert werden. Ist das nicht der Fall, drohen 35 Euro Verwarnungsgeld oder bei Gefährdung 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. (SP-X)