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Typgenehmigung: Neue EU-Regeln sollen weiteren Abgas-Skandal verhindern

01.09.2020 07:27 Uhr
Typgenehmigung: Neue EU-Regeln sollen weiteren Abgas-Skandal verhindern
Künftig wird nach Angaben der EU-Kommission in puncto Typgenehmigung an drei Stellen nachgeschärft.
© Foto: flowertiare/stock.adobe.com

Ab Dienstag gelten in der Europäischen Union verschärfte Vorgaben für die Typgenehmigung. Damit sollen Betrugsfälle der Vergangenheit angehören.

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Fünf Jahre nach dem Diesel-Skandal treten am Dienstag, 1. September, neue EU-Regeln in Kraft, die eine Wiederholung solcher Betrugsfälle verhindern sollen. Neue Automodelle sollen demnach künftig nicht nur strikter überprüft werden, bevor sie in der Europäischen Union auf den Markt kommen. Erstmals soll es auch Stichproben geben, ob genehmigte Modelle die Vorschriften auch im Verkehr einhalten. Bei Verstößen drohen im Extremfall drastische Strafen von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug.

Im September 2015 war bekannt geworden, dass Volkswagen in Diesel-Fahrzeugen unerlaubte Software verwendet hatte, um Abgaswerte zu schönen. Folge war, dass Autos nur auf dem Prüfstand vor der Zulassung Grenzwerte einhielten, im Straßenverkehr aber ein Vielfaches gesundheitsgefährdender Schadstoffe ausstießen. Geschädigte Autofahrer kämpfen bis heute um Schadenersatz.

"Das Ziel ist, einen Skandal wie vor fünf Jahren nicht mehr zu erleben", sagte eine EU-Beamtin am Montag. Die Regeln zur sogenannten Typgenehmigung würden grundlegend verändert, und auch Geldbußen hätten künftig einen "hohen Abschreckungseffekt". 

Typgenehmigung heißt: Will ein Autobauer ein neues Modell in der EU auf den Markt bringen, lässt er Prototypen vorab in einem EU-Land durchprüfen und sich die Einhaltung aller Sicherheits- und Umweltvorschriften bescheinigen. Hat er alle Stempel, darf das Modell in der ganzen EU verkauft werden.

An drei Stellen nachgeschärft

Künftig wird nach Angaben der EU-Kommission an drei Stellen nachgeschärft. So müssen EU-Staaten erstmals auch nach der Typgenehmigung Autos im Regelbetrieb überprüfen, und zwar mindestens eines von 40.000 Autos. Die EU-Kommission kann solche Prüfungen auch selbst vornehmen lassen.

Die Brüsseler Behörde kann zudem den Prüf- und Genehmigungsstellen der EU-Staaten auf die Finger schauen und EU-weite Rückrufaktionen starten. Und sie kann die genannten Geldstrafen verhängen, falls ein EU-Staat bei nachgewiesenen Regelverstößen nicht gegen Hersteller einschreitet. (dpa)

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