Unser Fachreferent für Steuerfragen,Gerhard Nolle, hat einen Tipp für Sie, den die Wenigsten kennen dürften: es gibt Vereinfachungsregeln bei Unfallkosten. Verursachen Arbeitnehmer:innen einen Unfall bei einer Privatfahrt, sind sie gegenüber dem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Verzichtet der Arbeitgeber auf Schadenersatz und übernimmt die Reparaturkosten, muss dafür ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Doch es gibt ein lohnsteuerlich interessantes Wahlrecht seitens des Arbeitgebers. Aufgrund einer Vereinfachungsregelung können die Reparaturkosten in die Gesamtkosten einbezogen werden, wenn die Unfallkosten nach Erstattung von dritter Seite (zum Beispiel Versicherungen) einen Betrag von 1.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer nicht überschreiten. Diese Vereinfachungsregelung hat einen enormen Vorteil. Bei der Ermittlung des Privatanteils bei der Prozentmethode erhöhen die Reparaturkosten den zu versteuernden geldwerten Vorteil nicht. Bei der Fahrtenbuchmethode fließen die Unfallkosten bis 1.000 Euro in die Gesamtkosten des Firmenfahrzeugs ein und erhöhen den individuellen Kilometersatz des Fahrzeugs. Dadurch erhöht sich auch der geldwerte Vorteil der Mitarbeitenden entsprechend.
Diesen Beitrag von Gerhard Nolle in voller Länge sowie viele weitere Themen und Tipps rund um das Fuhrparkmanagement erhalten Mitglieder exklusiv in unserem Fleet & Mobility Cockpit.
- Ausgabe 11/2021 Seite 12 (115.9 KB, PDF)