Mobilität nach Maß
Kleine Flitzer, große Limousinen und immer mehr schadstoffarme oder emissionsfreie Vehikel für Verfechter der grünen Flotte – Autovermieter halten für Geschäftskunden Angebote für jeden Bedarf bereit, die aber auch weit über die reine Mobilität hinausgehen. Dazu gehören Leistungen im Fuhrparkmanagement ebenso wie die VIP-Bereitstellung ohne Wartezeiten. Und das alles zu besonderen Konditionen.
Flotte ist nicht gleich Flotte. Da ist die eine, die keinen eigenen Fahrzeugpool unterhält und Mietfahrzeuge regelmäßig kurzfristig für Geschäftstermine der Mitarbeiter ohne eigenen Firmenwagen benötigt oder längerfristig als Interimslösung für neue Kollegen mit Dienstwagenberechtigung in der Probezeit. Und da ist noch der Typ Fuhrpark, der bestrebt ist, seinen Mobilitätsbedarf mit eigenen Kauf- oder Leasingfahrzeugen zu decken und Mietfahrzeuge nur sporadisch bei Engpässen oder für die Anschlussmobilität nach Flügen oder Bahnreisen einsetzt. Und natürlich gibt es bei gewerblichen Nutzern noch viele denkbare Bedarfsstufen dazwischen, für die die großen Autovermieter flexible Lösungen parat haben.
So individuell wie der Mietbedarf ist aber auch die Tarifgestaltung, wie unsere Umfrage zu den Businessmodellen der Autovermieter zeigt. Auch hier ist Flotte nicht gleich Flotte. Denn Fakt ist: Der Geschäftskunde ist zwar gegenüber dem Privatkunden mit seltener Anmietung „König“ und genießt besondere Konditionen, doch wie hoch die Tarife der Anmietungen ausfallen, ist meist Verhandlungssache. Die wichtigen Faktoren bei der individuellen Preisfindung sind natürlich das Mietvolumen, die benötigten Fahrzeuggruppen und gewünschten Zusatzleistungen.
Keine fixen Tarifstufen gibt es bei fünf von acht Autovermietern, die an unserer Umfrage teilgenommen haben. Bei ihnen werden die Konditionen individuell nach dem Bedarf festgelegt (siehe Tabelle „Tarifgestaltung und Kundenkartenprogramme“ auf Seite 26).
Basis einer jeden intensiven Geschäftsbeziehung im B2B-Geschäft ist der Rahmenvertrag. Ein solcher steht bei Avis, DB Rent, Europcar und Sixt generell jedem Unternehmen (mit angemeldetem Gewerbe) offen, eine gute Bonität natürlich vorausgesetzt. Lediglich bei der Hälfte der befragten Autovermieter gibt es ein zu erfüllendes Mindestvolumen an Anmietungen (siehe hierzu die Tabelle „Voraussetzung für Rahmenvertrag“ auf Seite 30). Die Hürden zum Rahmenvertrag sind zum Teil jedoch recht niedrig: Bei CC Rent a car genügen fünf Anmietungen im Jahr, um einen Rahmenvertrag abschließen zu können, bei Enterprise durchschnittlich zwei im Monat (also mit zwölf pro Jahr mehr als doppelt so viele), wohingegen bei zwei weiteren Vermietern ein Mindestumsatz den Abschluss eines Rahmenvertrags ermöglicht: Bei Hertz liegt die Hürde bei einem Volumen von 5.000 Euro pro Jahr und bei Terstappen werden in Deutschland 20.000 Euro pro Jahr vorausgesetzt (auf europäischer Ebene sind es 50.000 Euro), um in der Liga der Geschäftskunden mitspielen zu können. Für Kunden mit einem geringeren Jahresumsatz hat Hertz ein spezielles „Discount-Programm“ mit entsprechender Karte aufgelegt.
Ohne Wartezeiten zum Mietwagen
Schon mit wenigen Anmietungen pro Jahr können Firmenkunden sich in die Kundenkartenprogramme aufnehmen lassen und besondere Privilegien in Anspruch nehmen. Dazu gehört eine zügige Abwicklung an einem Schnellschalter, wo alle nötigen Unterlagen für die Anmietung samt Autoschlüssel schon bereitliegen.
Avis gibt seinen Kunden, die den „Avis Preferred“-Schalter nutzen dürfen, sogar ein „Drei-Minuten-Versprechen“: Innerhalb dieser Zeit sollen sie ihren Fahrzeugschlüssel garantiert erhalten. Wenn dies dem Autovermieter nicht gelingt, gibt es einen Gutschein über 30 Euro oder Gratis-Meilen für ein Vielfliegerprogramm (Miles & More oder BA Executive Club).
Der Parkplatz des Mietwagens befindet sich bei solchen Schnellanmietungen in unmittelbarer Nähe des Fast-Lane-Schalters. Kein langes Ziehen des Rollkoffers durch endlose Gänge des Flughafens oder unübersichtliche Parkhäuser.
Und wenn es besonders eilig ist, werden Geschäftsreisende je nach Kundenstatus von einem Mitarbeiter der Autovermietung in Empfang genommen, beispielsweise direkt am Fluggate oder Gepäckband, und zum Fahrzeug geführt. Bereits ab drei Anmietungen im Jahr können Kunden von Hertz beispielsweise Mitglied von „Hertz #1 Gold“ werden und zu der bevorzugten Klientel aufsteigen.
Weitere Pluspunkte der meisten Kundenkarten: Bei jeder Anmietung können Bonuspunkte für freie Miettage gesammelt werden und unter bestimmten Voraussetzungen ist ein kostenloses Upgrade in die nächste höhere als die gebuchte Fahrzeugkategorie erhältlich (siehe Tabellen „Tarifgestaltung und Kundenkartenprogramme für Firmenkunden“ unten und „VIP-Service“ auf S. 28).
Breites Leistungsspektrum
Von A wie Ausweis der CO2-Emissionen bis Z wie Zweitfahrer, der kostenlos angemeldet werden kann, haben die Autovermieter ein breites Leistungsspektrum erarbeitet, das den Kundenbedürfnissen entsprechend immer weiter ausgebaut wird (siehe Tabelle unten). Auch hier zeigt sich: Für den Geschäftskunden wird vieles möglich gemacht, viele zusätzliche Optionen sind verhandelbar.
Zum Standardrepertoire aller Autovermieter gehören Hol- und Bringdienste und – mit Ausnahme von Terstappen – auch Chauffeurdienste, wenn mal der Vorstand oder eine wichtige Auslandsdelegation befördert werden soll. Dementsprechend sind bei den meisten Anbietern auch Fahrzeuge für Security-Einsätze zu haben, also zum Beispiel schusssichere Limousinen mit Panzerglas.
Fast von selbst versteht es sich, die hohen Anforderungen der Businesskunden zu bedienen. Dazu zählen Navigationsgeräte, wenn der Kunde diese bei der Buchung als „Must“ mit angibt, aber natürlich auch eine Winterreifengarantie in der kalten Jahreszeit (siehe hierzu auch Kommentare der Autovermieter zur geplanten Gesetzesänderung auf S. 31).
Doch auch Leistungen, die über die reine Vermietung hinausgehen, also solche, die den Geschäftskunden bei seiner täglichen Fuhrparkadministration unterstützen, finden sich immer häufiger im Portfolio der Autovermieter. Ohne solche „Add-ons“ wie Reportings zu den Anmietungen, den gefahrenen Kilometern und Kraftstoffkosten oder gar Fuhrparkmanagement-Dienstleistungen wie Auslastungsanalysen für Bestandsfahrzeuge, Flotten- und Poolmanagement, Fuhrparkanalysen und -beratung (siehe Tabelle „Reportings und sonstige FPM-Leistungen“ auf Seite 26) ist es heute schwer, mit Großkunden ins Geschäft zu kommen.
CO2-Reporting noch ausbaufähig
Noch ausbaufähig ist zum jetzigen Zeitpunkt hingegen das Angebot eines CO2-Reportings, das in vielen Fuhrparks aufgrund von Unternehmensrichtlinien eine wichtige Rolle spielt. Den CO2-Ausstoß pro Anmietung weisen derzeit erst die Hälfte der Autovermieter in unserer Umfrage aus: Enterprise, Europcar, Sixt und Terstappen. Es kann wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis Avis, CC Rent a car, DB Rent und Hertz hier nachziehen werden.
Ebenso sieht es noch bei der Möglichkeit aus, CO2-Emissionen durch monetäre Leistungen für Umweltprojekte zu kompensieren. Einen solchen Ausgleich können Fuhrparks mit grünem Gewissen aktuell schon bei Avis, Enterprise und Europcar zahlen, bei Sixt kann dies individuell vereinbart werden. Nicht möglich sind CO2-Ausgleichszahlungen bei CC Rent a car, DB Rent, Hertz und Terstappen.
Im grünen Zeitalter angekommen sind die Autovermieter hingegen schon, was die Zusammenstellung ihrer Flotte angeht. Verbrauchs- und emissionsoptimierte Modelle finden sich verstärkt auch in den Vermietflotten: EfficientDynamics-Modelle von BMW, BlueEfficiency-Modelle von Mercedes oder Fahrzeuge von Volkswagen mit „BlueMotion“-Technologie sind heute fast bei allen Vermietern erhältlich (siehe Tabelle „Green Fleet“ auf eite 28), wobei natürlich auch hier die Nachfrage das Angebot bestimmt. „Die wichtige Debatte über Energie, nachhaltigen Umweltschutz und natürlich auch die hohen Spritpreise zeigt nachhaltig Wirkung: Wir verzeichnen Jahr für Jahr mehr Nachfragen nach Elektroautos beziehungsweise nach ökologisch bewussten Wagen“, sagt Wolfgang Neumann, Geschäftsführer der Avis Autovermietung.
Zum Trend-Thema E-Mobilität: Bei DB Rent, wo der durchschnittliche CO2-Ausstoß der Flottenfahrzeuge derzeit bei 125 Gramm pro Kilometer liegt und von der Deutschen Umwelthilfe mit der „Grünen Karte“ ausgezeichnet wurde, stehen an drei Standorten in Deutschland schon 45 Elektrofahrzeuge zur Anmietung bereit. Bei Sixt läuft noch bis April 2011 ein Pilotprojekt mit dem Energieversorger RWE, bei dem Elektrofahrzeuge nacheinander in wechselnden deutschen Großstädten zur Anmietung angeboten werden. Und bei Avis gibt es seit diesem Jahr den Elektro-Kleintransporter „Eco Carrier“, jedoch ist dieser erst im Rhein-Main-Gebiet erhältlich.
Die grüne Welle wird sich in 2011 wohl noch verstärken. Sechs von acht Autovermietern geben an, die Null-Emissions-Mobilität durch Neubestellungen von Elektrofahrzeugen im kommenden Jahr unterstützen zu wollen. Diesen Trend zu verschlafen, kann sich keiner erlauben. „Gerade bei Vertragsverhandlungen spielt das Umweltengagement eines Mietwagen-anbieters eine große Rolle“, weiß Avis-Geschäftsführer Neumann.
Carsharing rundet das Portfolio ab
Ein wichtiger Baustein im Mobilitätskonzept von Unternehmen – gerade im urbanen Raum – ist Carsharing. Ein attraktives Betätigungsfeld, das die Autovermieter nicht allein den „teilAutos“, „Stattautos“ „Stadtmobilen“ und „Cambios“ dieser Welt überlassen wollen.
So haben sechs von acht befragten Autovermietern ein Carsharing-Produkt zur Ergänzung ihres Portfolios eingeführt – mit Ausnahme von Avis, CC Rent a car und der Deutschen-Bahn-Tochter DB Carsharing, die deutschlandweit aktiv sind, bislang an auswählten Standorten: Hertz und Sixt in Berlin, den „Sixti Car Club“ des Münchner Mobilitätsdienstleisters gibt es zudem auch in der bayrischen Landeshauptstadt. Europcar hat beim Carsharing jüngst nachgezogen und ist hierfür eine Kooperation mit der Daimler-Tochter car2go eingegangen, um ein solches Angebot, bei dem ein smart fortwo angemietet werden kann, in Hamburg ab Frühjahr 2011 zu etablieren.
Ist die Auswahl bei den meisten auf wenige Modelle begrenzt, so bietet DB Carsharing mehr als 35 Modelle aus neun verschiedenen Fahrzeugkategorien an, vom Kleinfahrzeug bis zum Transporter (siehe Tabelle „Carsharing-Angebot“ unten).
Downgrading auch bei der Miete – Kompakt- und Mittelklasse boomen
Analog zur Bestellung von Leasingfahrzeugen geht der Trend auch bei der Miete zu einer Nummer kleiner. „Einige Firmenkunden haben aufgrund der wirtschaftlich herausfordernden letzten Jahre ihre Car Policy angepasst und kleinere Fahrzeugklassen gebucht als in der Vergangenheit“, hat Markus Robrock, National Sales Manager im Business Rental Programm bei Enterprise Rent-A-Car, beobachtet.
Dies bestätigt auch Stefanie Dargel, Leiterin Unternehmenskommunikation bei Europcar: „Im Durchschnitt lässt sich feststellen, dass heute eine Kategorie kleiner gebucht wird als noch vor einigen Jahren. So fand beispielsweise eine deutlichere Verschiebung der Nachfrage bei Geschäftskunden von den oberen Klassen in die Mittelklasse statt.“
Für den deutschen Marktführer Sixt war das Downgrading vor allem eine Begleiterscheinung der Finanz- und Wirtschaftskrise. „Mit dem Ende der Rezession haben der Geschäftsreiseverkehr insgesamt sowie die Nachfrage nach höheren Fahrzeugklassen zugenommen“, sagt Thorsten Haeser, Vertriebsvorstand der Sixt AG.
Überwiegend werden von Geschäftskunden, so die Autovermieter unisono, Autos der Kompakt- und Mittelklasse angemietet. Ob Ausstattung, Kategorie, Verbrauch und Ökobilanz: Was Fuhrparks für die dauerhafte Mobilität bevorzugen, darauf möchten sie auch bei der temporären nicht verzichten. Mireille Pruvost
Businessmodelle der Autovermieter
Winterreifenpflicht, was nun?
Eigentlich sollte die Änderung der Straßenverkehrsordnung in puncto Winterreifenpflicht am 5. November vom Bundesrat verabschiedet werden, jetzt kommt sie vielleicht Ende November. Dann soll gesetzlich festgelegt sein, bei welchen Wetterverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen montiert werden müssen.
Wann genau es zur Neuregelung kommt, steht noch nicht fest. Dennoch wollten wir schon vorab von den Autovermietern wissen: Falls wie erwartet die gesetzliche Winterreifenpflicht verabschiedet wird: Werden Sie Konsequenzen daraus ziehen beziehungsweise wird sich an Ihrer bisherigen Praxis etwas ändern? Der Tenor der Antworten überrascht nicht wirklich: Alles bestens, deshalb bleibt‘s so, wie es ist.
Avis:
„Sollte die Winterreifenpflicht kommen, werden wir unsere Flotte entsprechend ausrüsten. Schon jetzt rüsten wir zwischen Oktober und April mehr als 90 Prozent der Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung aus – für ein sicheres Fahrvergnügen unserer Kunden.“
CC Rent a car:
„Nein.“
DB Rent:
„Grundsätzlich sind alle unsere Fahrzeuge seit Jahren mit Ganzjahres- bzw. Winterreifen ausgerüstet, mit denen die Anforderungen an die gesetzliche Winterreifenpflicht erfüllt werden.“
Enterprise Rent-A-Car:
„Bereits vor der geplanten Winterreifenpflicht war unsere Flotte in den Wintermonaten mit wintertauglicher Bereifung ausgerüstet, die den Ansprüchen unserer Kunden an Sicherheit und Komfort gerecht wird und die die in Deutschland geltenden Bestimmungen für Bereifung während der Wintermonate erfüllt. Von daher wird es diesbezüglich keine großen Änderungen geben.“
Europcar:
„Die geplanten Änderungen der gesetzlichen Pflicht für wintertaugliche Bereifung sehen derzeit keine allgemeine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum vor, wie es beispielsweise in Österreich der Fall ist, sondern präzisieren die Straßenverhältnisse und legen eine Norm für die Qualität der Reifen fest. In den Wintermonaten sind mehr als 90 Prozent der Europcar-Flotte mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet, sowohl Lkw als auch Pkw. Dabei sind sämtliche VW- und Audi-Mietwagen mit Ganzjahresreifen ausgestattet. Alle Winter-, Allwetter- und Ganzjahresreifen bei Europcar-Fahrzeugen entsprechen den EU-Richtlinien für Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie sie im neuen Gesetzesentwurf definiert sind. Europcar vermietet in den Wintermonaten keine Fahrzeuge mit Sommerreifen, wenn es die Straßenverhältnisse nicht zulassen. Daher wird eine etwaige Gesetzesänderung für Europcar keine Auswirkungen haben.“
Hertz:
„Bei uns sind bereits jetzt ausreichend Fahrzeuge mit Winterreifen in allen Fahrzeuggruppen verfügbar. Für diesen Winter ist der kurzfristige Handlungsspielraum zur ausnahmslosen Umrüstung aller Fahrzeuge jedoch begrenzt, falls Ende November eine Winterreifenpflicht verabschiedet wird. In der nächsten Saison werden wir dann sämtliche Fahrzeuge umrüsten beziehungsweise bereits entsprechend ausgerüstet in unsere Vermietflotte einsteuern.“
Sixt:
„In den Kernwintermonaten sind bereits mehr als 95 Prozent der Vermietflotte von Sixt mit wintertauglicher Bereifung ausgerüstet. Sixt kann hinsichtlich einer gesetzlichen Winterreifenpflicht noch keine Aussage treffen, da wesentliche Kriterien einer solchen Regelung wie zum Beispiel der genaue Zeitraum noch nicht festgelegt sind. Sixt wird die weitere Entwicklung genau beobachten.“
Terstappen:
„Nein, denn wir garantieren bereits jetzt wintertaugliche Bereifung von Oktober bis März.“ MP
- Ausgabe 12/2010 Seite 24 (887.7 KB, PDF)