Der Bundesrat hat kürzlich die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Verkehrszentralregisters in Flensburg beraten. Die Länderkammer sieht für das weitere Gesetzgebungsverfahren einigen Änderungsbedarf. Insbesondere sollen demnach die geplanten Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten (Verfallsfristen von Punkten), die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, um sechs Monate verlängert werden.
"Die übrigen Forderungen sind eher technischer Natur", heißt es aus Berlin. Konkret bedeute dies: "Sie beziehen sich im Wesentlichen auf eine Verringerung der Länderkosten, Verfahrensregeln, die Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten und Unterlagen im Zusammenhang mit Fahreignungsseminaren sowie Vereinfachungen bei der Registerführung."
Minister-Treffen Mitte Februar
Ziel des Gesetzentwurfs soll unter anderem eine Verbesserung der Transparenz durch vereinfachte Tilgungsregelungen für die Verkehrssünder-Punkte sein. Zudem soll das bisherige Punktesystem insgesamt verständlicher und einfacher gestaltet werden. Es werden zum Beispiel nur noch Verstöße mit Punkten belegt, die die Verkehrssicherheit gefährden.
Zukünftig sind maximal noch drei Punkte – bisher sieben – pro Regelverstoß möglich. Allerdings ist die Fahrerlaubnis bereits bei acht statt bisher 18 Punkten zu entziehen. Die Länder halten offenbar maximal zwei statt drei Punkte pro Regelverstoß als ausreichend – an anderen Parametern des Entwurfs wird jedoch scheinbar nicht gerüttelt. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Andreas Scheuer (CSU), signalisierte Medienberichten zufolge Gesprächsbereitschaft und lud die Fachminister der Länder für den 18. Februar zu einem Treffen ein.
Bußgeldkatalog wird reformiert
Der Bundesrat hat darüber hinaus dem Neuerlass des Bußgeldkatalogs zugestimmt. Die Länder fordern eine Erhöhung der Bußgelder für Verkehrsverstöße im Bereich des Radverkehrs um fünf bis zehn Euro. Die Erhöhung soll auch für Verstöße von anderen Verkehrsteilnehmern gelten, die sich auf den Radverkehr – zum Beispiel durch Gefährdung oder Behinderung – negativ auswirken. Dies sei im Interesse der Förderung des Radverkehrs und der Verkehrssicherheit notwendig.
Auch Falschparker müssen wohl mit höheren Strafen rechnen. Bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit sollen die Verwarngelder von derzeit fünf bis 25 Euro nach mehr als zwanzig Jahren um je fünf Euro steigen. Autofahrer, die keine Rücksicht auf Radler nehmen, werden ebenfalls stärker zur Kasse gebeten. Die Neuregelungen sollen voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft treten. (lk)